Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Juli 2022
§ 1 Allgemeines
Wer sich zu einer der Veranstaltungen (EXINA e.V.) anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von EXINA e.V. an.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Ankündigung von Veranstaltungen durch EXINA e.V. ist unverbindlich.
- Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und die Annahme durch EXINA e.V. zustande.
- Sofern ein Dritter das Entgelt für die Bildungsmaßnahme übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahme erforderlich.
- Teilnehmende erhalten insgesamt 12 Monate Zugriff auf die Veranstaltungsinhalte gerechnet ab Vertragsbeginn.
§ 3 Entgelt
- Maßgeblich sind die Entgelte zum Zeitpunkt der Anmeldung, die auf dem Anmeldeformular angegeben sind.
- Das Entgelt ist im Rahmen des Qualifizierungsprogramms am Tag der Anmeldung, spätestens am ersten Veranstaltungstag zu entrichten. Ist auf dem Anmeldeformular eine Ratenzahlung vereinbart, sind die Raten zu den dort genannten Terminen fällig.
- Mit dem Entgelt sind die Kosten für sämtliche Unterlagen, Manuskripte usw. abgegolten.
§ 4 Lehrgangsdurchführung
Der Unterricht wird grundsätzlich entsprechend dem Programminhalt durchgeführt. EXINA e.V. behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
§ 5 Rücktritt und Kündigung durch EXINA e.V.
- EXINA e.V. kann unbeschadet der Regelung des § 2 vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn wichtige Gründe im Sinne des BGB oder höhere Gewalt vorliegen.
- EXINA e.V. kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehenden Abmahnungen oder Androhung der Kündigung
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem/der Kursleiter/in oder einem/r Teilnehmer/in bzw. Beschäftigten von EXINA e.V.
- Diskriminierung von Personen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
- Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke.
§ 6 Kündigung durch Teilnehmer*innen
Eine Kündigung kann, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben oder vertraglich nichts anderes vereinbart ist, nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn eine Teilnahme bzw. weitere Teilnahme an einer Veranstaltung wegen organisatorischen Änderungen unzumutbar geworden ist. Die Kündigung muss in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgeblich für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels.
§ 7 Datenschutz
EXINA e.V. unterliegt den Regelungen der EU-Datenschutzverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem hessischen Landesdatenschutzgesetz.
Im Interesse der kundennahen Verwaltung und Durchführung der Veranstaltungen setzt EXINA e.V. automatische Datenverarbeitungen ein. Dabei werden mit Anmeldung die persönlichen Daten der Teilnehmer/innen erfasst. Welche Daten genau erhoben werden und wie die EXINA e.V. diese verarbeitet, können Sie aus unserer Datenschutzleitlinie erfahren.
Auf die einschlägige Datenschutzgrundverordnung EU (DSGVO) wird hingewiesen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Änderung oder Ergänzung der zwischen EXINA e.V. und den Teilnehmern abgeschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.